Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Wittlich für Svenja Erz-Muller, Nikolaus-Leis-Straße 26, 54292 Trier
Aushang seit 27.03.2025
Finanzamt Wittlich für Miliean-Ioan Lapadat, Oberdorf 1, 54497 Morbach
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Wittlich für Richard Peter Jan Stolz, Beauport Tower, BOX 8203 DUBAI MARINA D., VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Wittlich für Richard Peter Jan Stolz, Beauport Tower, BOX 8203 DUBAI MARINA D., VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Wittlich für Richard Peter Jan Stolz, Beauport Tower, BOX 8203 DUBAI MARINA D., VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Wittlich für Andreas Klein, Kirchstraße 3, 54558 Mückeln
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Wittlich für Ignatenko Vasyl, Bahnhofstr. 34, 54518 Sehlem
Aushang seit 11.03.2025
Finanzamt Wittlich für Dr. Rudi Harold Tjipke Bleijerveld und Dr. Kornelis Roza, Mossweg 4, 54568 Gerolstein
Aushang seit 11.03.2025