Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Wittlich für Harald Hans Bleicher, Am Sinnenbüsch 22, 54584 Feusdorf
Aushang seit 11.07.2025
Finanzamt Wittlich für Monika Baumgärtner, Im Brühl 19, 54552 Üdersdorf
Aushang seit 11.07.2025
Finanzamt Wittlich für Anton Veitl, Gräfinstraße 8, 54426 Heidenburg
Aushang seit 08.07.2025
Finanzamt Wittlich für Constantin Ciobanu, Moselstr. 12, 56843 Burg
Aushang seit 04.07.2025
Finanzamt Wittlich für Lis Wohnen GmbH u. Co. KG, Stifterstr. 13, 53844 Troisdorf
Aushang seit 04.07.2025