Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Wittlich für Stichting Wasteland Anne Johanna van Wolferen-Verwoert, Postbus 69, 8260 AB KAMPEN, NIEDERLANDE
Aushang seit 15.11.2024
Finanzamt Wittlich für Johann Hennen, Fasanenweg 1, 54550 Daun
Aushang seit 15.11.2024
Finanzamt Wittlich für Katharina Wirtz, Gelderner Straße 34, 47918Tönisvorst
Aushang seit 15.11.2024
Finanzamt Wittlich für Anna Christina Maria Stephenson-Scholten, Michelbach, Michelbacher Straße 15, 54568 Gerolstein
Aushang seit 15.11.2024