Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Wittlich für Saltisept Holding GmbH, Hauptstr. 39, 54578 Oberehe-Stroheich
Aushang seit 05.02.2026
Finanzamt Wittlich für WVA Oberflächen-bearbeitung Verwaltungs GmbH, Römerstr. 20, 72290 Loßburg
Aushang seit 21.01.2026
Finanzamt Wittlich für Herrn Dr. Thomas Blajic
Aushang seit 16.01.2026