Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Wittlich für Michael Baur, Schützenstraße 18, 8808 PFÄFFIKON,
Aushang seit 13.05.2025
Finanzamt Wittlich für Beim Johannisbaum 6, 54424 Breit
Aushang seit 12.05.2025
Finanzamt Wittlich für Nina Hatsikas-Schroeder, Langheck 2, 54426 Gräfendhron
Aushang seit 07.05.2025
Finanzamt Wittlich für Nina Hatsikas-Schroeder, Langheck 2, 54426 Gräfendhron
Aushang seit 07.05.2025
Finanzamt Wittlich für EC Vermietung GmbH, Graf-von-Manderscheid-Str, 1, 54584 Jünkerath
Aushang seit 02.05.2025