Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Wittlich für Iryna Ihorivna Kalinina, Piterskaya 10/29, 00000 Kiew
Aushang seit 21.10.2025
Finanzamt Wittlich für Laios Balasz, Alte Brühler Str. 8, 50997 Köln
Aushang seit 16.10.2025
Finanzamt Wittlich für Florin Hotico, Oberdorf 3, 54497 Morbach
Aushang seit 13.10.2025
Finanzamt Wittlich für Rolf Günter Malk, Floridastraße 2, 8854 GALGENEN, SCHWEIZ
Aushang seit 09.10.2025
Finanzamt Wittlich für Sabine Tanner, Rosenweg 10, 9107 URNÄSCH, SCHWEIZ
Aushang seit 09.10.2025