Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Wittlich für Friedbert Gerhard Daub und Heike Andrea Daub, Siedlung 1, 54516 Flußbach
Aushang seit 02.09.2025
Finanzamt Wittlich für Friedbert Gerhard Daub, Siedlung 1, 54516 FlußbachHeike Andrea Daub, Siedlung 1, 54516 Flußbach
Aushang seit 02.09.2025
Finanzamt Wittlich für Rolf Günther Malk, Floridastraße 2, 8854 GALGENEN, SCHWEIZ
Aushang seit 27.08.2025