Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Wittlich für Vasile Daniel Dancus, Hauptstr. 30, 54472 Kommen
Aushang seit 23.03.2026
Finanzamt Wittlich für Herrn Thomas Blajic, Müllenborner Str. 34a, 54568 Gerolstein
Aushang seit 23.03.2026
Finanzamt Wittlich für Hannelore Grollmisch-Ziwes, Himmelbergstraße 30, 54424 Thalfang
Aushang seit 12.03.2026
Finanzamt Wittlich für Richard Wilson, Auf m Bungert 3, 54570 Meisburg
Aushang seit 09.03.2026